Tickets für die Konzerte der Saison 23/24 sind ab dem 17.07.23 hier für Sie erhältlich.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rundfunk-Orchester und -Chöre gGmbH Berlin

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH (ROC). Sie sind Bestandteil jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Programme und Anfangszeiten
    Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Broschüren der ROC und ihrer Ensembles bekanntgemacht. Änderungen bleiben vorbehalten.
  3. Kartenverkauf
    Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der ROC können im Besucherservice (Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin) während der Öffnungszeiten, bei den an CTS Eventim AG angeschlossenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet erworben werden. Auf Wunsch können Karten auch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr zugesandt werden. Dies ist bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin und auf Risiko des Kartenerwerbers möglich. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis zu erwerben und gültig. Pro Person kann nur eine persönlich gebundene ermäßigte Karte erworben werden. Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen. Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
  4. Umtausch und Rückgabe von Karten
    Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Die Karten können dabei per Post an den Besucherservice gesandt oder dort während der Geschäftszeiten abgegeben werden (Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin). Abonnentenkarten für Orchesterabonnements können gegen eine Bearbeitungsgebühr im Besucherservice bis zwei Werktage vor einer Veranstaltung umgetauscht werden (maximal zwei Tauschmöglichkeiten pro Saison). Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rückgabe und Umtausch von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rücknahmerecht.
  5. Kartenverlust
    Bei Kartenverlust wird von der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH kein Ersatz geleistet. Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
  6. Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
    Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Sollte aufgrund falscher oder veralteter Angaben eine Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
  7. Nacheinlass
    Zu spät kommende Besucher können erst beim nächsten vom Veranstalter vorgegebenen Einlasszeichen eingelassen werden.
  8. Hausrecht
    Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
  9. Bild- und Tonaufnahmen
    Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Die Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von Konzerten zu machen bzw. zuzulassen. Der Konzertbesucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein Einverständnis.
  10. Datenschutz
    Die ROC erhebt, speichert, verarbeitet und übermittelt die personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Kartenkaufs und zu eigenen statistischen Zwecken. Der Kunde willigt ein, dass die ROC die Daten zur Werbung über eigene Angebote nutzt. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen, und zwar durch eine Mitteilung an folgende Adresse: info@roc-berlin.de oder Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH Berlin Charlottenstraße 56, 10117 Berlin.
  11. Salvatorische Klausel
    Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.
  12. Inkrafttreten
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.07.2012 in Kraft.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH Berlin (ROC, abrufbar über www.roc-berlin.de). Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Bedingungen vor.
  2. Kartenverkauf
    Eintrittskarten können ausschließlich online über die Internetseite der ROC sowie ihrer Ensembles (www.roc-berlin.de, www.dso-berlin.de, www.rsb-online.de, www.rundfunkchor-berlin.de, www.rias-kammerchor.de) gekauft werden. Eintrittskarten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht. Ein Käufer kann maximal 2 Eintrittskarten erwerben.
  3. Eintrittskarte als ausdruckbare oder mobile Tickets
    Eintrittskarten werden ausschließlich als ausdruckbare oder mobile Tickets ausgestellt. Ein postalischer Versand oder eine Abholung sind nicht möglich.
  4. Kein Widerrufsrecht, Rückgabe oder Umtausch
    Zusätzlich zu den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, dass ein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen ist, wenn ein Besucher die Veranstaltung deshalb nicht besuchen kann, weil er positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Ungeachtet dessen behält sich die ROC begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor.
  5. Umplatzierung
    Der Käufer erkennt an, dass der Veranstalter aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Inhaber der Eintrittskarte von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  6. Harte Personalisierung, keine Weitergabe der Eintrittskarten
    Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kontaktdaten eines jeden Inhabers einer Eintrittskarte erfasst (sog. harte Personalisierung). Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Besuchers vermerkt. Der Käufer gibt alle Kontaktdaten inklusive Geburtsdatum der Besucher an, für die er Karten kauft; er wird Kontaktdaten von Dritten (Besucher/Begleitperson) nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Es ist untersagt, Eintrittskarten an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben.
    Wenn der Käufer eine Eintrittskarte (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Käufer den Dritten auf die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an uns nach dieser Ziffer 6 ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Käufer die Eintrittskarte kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm und uns einverstanden erklärt.
    Das Risiko, dass ein Inhaber einer Eintrittskarte die Veranstaltung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte.
  7. Testung vor und Einlass zur Veranstaltung
    7.1 Testung am Tag der Veranstaltung
    Alle Besucher müssen am Tag der Veranstaltung einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchlaufen.
    Nur mit einem Befund einer Testung, das ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis ausweisen, ist der Zugang zur Veranstaltung möglich.
    Die Teststationen werden von rechtlich selbstständigen Dritten (z.B. Laboren) betrieben. Für die Testung schließt der Inhaber einer Eintrittskarte eine gesonderte Vereinbarung mit der Teststation. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung.
    Von der Teststation erhält der Besucher seinen medizinisch validierten Befund der SARS-CoV-2-Antigen-Testung. Dem Befund muss zu entnehmen sein, dass die Testung am Tag der Veranstaltung durchgeführt wurde. Der Befund der Teststation ist mindestens mit Name und Geburtsdatum personalisiert. Dieser Befund dient – bei negativem Testergebnis – als Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung. Bei der Einlasskontrolle kann der Nachweis über zwei Wege erbracht werden:
    - Der Inhaber der Eintrittskarte legt einen Papierbefund seines negativen SARS-CoV-2-Testergebnisses vor.
    - Alternativ ist das Vorzeigen des Testergebnisses bei der Einlasskontrolle auf dem Smartphone möglich.
    7.2 Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung
    Besucher werden zur Veranstaltung nur eingelassen, wenn sie bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen können:
    - negatives SARS-CoV-2-Testergebnis als ausgedruckten Papierbefund oder digitalen Befund auf dem Smartphone, ausgestellt am Tag der Veranstaltung oder Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist
    - personalisierte Eintrittskarte
    - Personalausweis mit Lichtbild.
    Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn (i) der auf der Eintrittskarte vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Befund ist und/oder (ii) nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.
    Darüber hinaus sind Inhaber von Eintrittskarten zum Besuch der Veranstaltung nur berechtigt, wenn sie (i) keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und (ii) nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind, z.B. weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Ansonsten sind Inhaber von Eintrittskarten verpflichtet, der Veranstaltung fern zu bleiben.
    Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z.B. kürzlicher Aufenthalt des Inhabers der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie, für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, uns diese Informationen auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Eintrittskarteninhaber die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall können der Käufer und wir vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurücktreten. Der Käufer erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.
    7.3 Kein Einlass bzw. Entfernen vom Veranstaltungsort bei Krankheitssymptomen
    Wir sind aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  8. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis
    Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses ist der Karteninhaber verpflichtet, (i) nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren und spätestens am Folgetag einem PCR-Test zu unterziehen. Ob und welche Maßnahmen die Teststationen ergreifen, liegt in der Verantwortung der Teststationen.
  9. Schutz- und Hygienekonzept
    Bei der Veranstaltung gilt ein Schutz- und Hygienekonzept, das u. a. Folgendes vorsieht:
    - Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt im Schachbrettmuster mit einem Meter Abstand zwischen den Besuchern. Die Abstandsregel gilt ausnahmslos für alle Besucher, auch für Mitglieder desselben Haushaltes und für den Kartenkäufer und dessen Begleitperson.
    - Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes.
    - Am Veranstaltungsort besteht überall und uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil, einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts.
    - Es werden Händedesinfektionsspender bereitgestellt.
    Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen unseres Personals. Verstößt ein Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung unseres Personals unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.
  10. Haftung
    Ergänzend zu Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:
    Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Käufer und Inhabern einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist unsere Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Besuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.
  11. Ergänzungen und Änderungen
    Wir sind bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Käufer bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt wir haben auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

Stand: 28. Mai 2021

General Terms and Conitions

  1. Scope
    These General Terms and Conditions shall govern the legal relationships between concertgoers and Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH (ROC). They form part of every contract for the purchase of tickets. They also apply to subscribers and group purchasers, except where otherwise agreed.
  2. Programmes and performance times
    Details of the current concert programmes and performance start times are published in the brochures of ROC and its orchestras and choirs. These are subject to change.
  3. Ticket sales
    Tickets for roc berlin events can be purchased at the roc customer service centre (Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Besucherservice, Charlottenstrasse 56, 10117 Berlin) during its opening hours, at any of the advance ticket booths connected to the CTS Eventim AG system or online. Tickets can be posted to purchasers on payment of an administrative fee. This service is available until one week before the event and is at the purchaser’s own risk. Reduced price tickets may be bought and are only valid in connection with proof of entitlement to a reduction. Each person can only buy one reduced price ticket. This ticket is personalised. On request, the proof of entitlement to a reduction must be shown on entering the venue. Tickets cease to be valid on leaving the venue.
  4. Exchange and return of tickets
    If an event is cancelled, tickets can be returned until two weeks after the date of the cancelled event. Tickets can be returned by post to the roc customer service centre or in person during opening hours (Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Besucherservice, Charlottenstrasse 56, 10117 Berlin). Subscription series tickets for orchestral concerts can be exchanged on payment of an administrative fee up to two working days before an event (only two exchanges per season are permitted). In all other cases, purchasers have no right to return or exchange tickets. The same applies in the case of any change in the programme or in the artists scheduled to perform.
  5. Lost tickets
    Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH does not provide any compensation for lost tickets. If a subscriber loses a ticket, a replacement ticket can be issued on production of an official identity card and payment of a fee. In this case, the original ticket ceases to be valid.
  6. Change of name, address and bank details
    Customers paying by direct debit are requested to notify the ROC customer service centre in writing of any changes in name, address or bank details. If a direct debit is returned unpaid because of incorrect or outdated details, the customer shall be responsible for any resulting charges.
  7. Latecomers
    Latecomers will only be admitted at certain points in the programme specified by the promoter.
  8. House rules
    Ticketholders can be refused entrance if there is good reason to presume that they will disrupt the event, annoy other audience members or have infringed the terms and conditions.
  9. Image and sound recordings
    The making of image and sound recordings of any kind is strictly prohibited. Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH reserves the right to make or to authorise the sound and image recording or broadcast of concerts. By purchasing a ticket or subscribing for a concert series, concertgoers are deemed to consent to this.
  10. Data protection
    Roc berlin collects, stores, processes and communicates personal data for the processing of ticket purchases and for its own statistical purposes. Customers consent to roc berlin using these data to promote its own offers. A customer may revoke this consent at any time by writing to roc berlin at the following address: info@roc-berlin.de or Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH Berlin Charlottenstrasse 56, 10117 Berlin.
  11. Severability
    If a provision of these General Terms and Conditions proves to be ineffective or void, this shall have no effect on the remaining provisions. The ineffective or invalid provision shall be replaced by a corresponding provision reflecting the economic interests of the parties.
  12. Entry into force
    These General Terms and Conditions shall enter into force on 1 July 2012.